top of page

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Kletter Klenkes GmbH

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden nur: AGB) finden Anwendung auf alle rechtlichen Beziehungen der Kletter Klenkes GmbH (im Folgenden nur: GmbH) zu deren Lieferanten und Kunden. Sie gelten uneingeschränkt auch für zeitlich nachfolgende rechtliche Beziehungen zu Lieferanten und Kunden, auch wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich erneut auf die AGB der GmbH hingewiesen wird. Als Lieferanten im Sinnen dieser AGB gelten auch sonstige Dritte, die keine Erwerber von Gegenständen der GmbH sind (im Folgenden nur: Lieferanten), unabhängig davon, ob sie Unternehmer (§ 14) oder Verbraucher (§13) im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches sind. Abweichende AGB der Lieferanten oder Kunden sind unwirksam und gelten als nicht vereinbart.

  2. Verträge der GmbH mit Lieferanten sind nur rechtswirksam, wenn sie von einem Vertretungsberechtigten der GmbH schriftlich, d.h. per Brief, Fax oder Mail, bestätigt werden. Angebote der GmbH gerichtet auf Abschluss von Verträgen mit Lieferanten erlöschen automatisch, wenn sie nicht binnen 5 Werktage nach deren Zugang vom Adressaten ausdrücklich angenommen wurden.
    Verträge mit Erwerbern von Gegenstanden der GmbH werden erst rechtlich wirksam mit vollständiger Gutschrift des Kaufpreises auf ein Konto der GmbH. Damit gilt die Annahmeerklärung der GmbH automatisch als abgegeben.
    Alle Internetauftritte der GmbH dienen nur der allgemeinen Information und Produktbeschreibung sowie dazu, Angebote von potenziellen Kunden zu erhalten, um die von der GmbH vertriebenen Produkte zu erwerben.

  3. Gewährleistung und Haftung
    Die Gewährleistung und Haftung der GmbH richten sich nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland mit folgenden Maßgaben:
    -  Die von der GmbH verkauften Gegenstände unterliegen -soweit sie ganz oder teilweise aus Holz bestehen- auch bei bestimmungsgemäßen Gebrauch einer verkehrsüblichen Materialabnutzung und -ermüdung (Verschleiß), z.B. durch Vergrößerungen der Handboard-Bohrungen. Diese gebrauchsbedingten Veränderungen der Produkte der GmbH sind von der Gewährleistung und der Haftung für daraus erwachsende Schäden der Erwerber ausgeschlossen. Für Verletzungen an Körper oder Gesundheit des Produktbenutzers der GmbH infolge eines Produktfehlers schuldet die GmbH Ersatz nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
    -  Reine Vermögensschäden der Erwerber sind betragsmäßig auf den ursprünglichen Kaufpreis des mangelhaften Produkts beschränkt, es sei denn, der Anspruchsinhaber weist der GmbH mindestens grobe Fahrlässigkeit betreffend den Materialfehler oder Versäumnisse zwingender Aufklärungspflichten nach.

  4. Für alle Klagen von Erwerbern aus und im Zusammenhang mit Erwerbsgeschäften von Produkten der GmbH oder deren Rückabwicklung ist zuständig das Gericht am Sitz der GmbH.. Sollte Eine Regelung in diesen AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen AGB-Regelungen davon unberührt. Die betroffene Regelung wird durch die gesetzliche Regelung unter möglichst weitgehender Aufrechterhaltung der in diesen AGB gewollten Risikozuordnungen ergänzt. Das Gleiche gilt für eventuell sich zeigende Regelungslücken in diesen AGB.

AGB der GmbH, Stand: 24.05.2022

 
bottom of page